BARZI´s LEDERHOSENSEMMEL FOODEVENT
Das Bayrische Patent gegen Hunger !

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Informationen zum Datenschutz

"Wir sehen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ein verbindendes Element zwischen den Wünschen unserer Kunden und unseren Möglichkeiten zur Erfüllung. Denn nur, wer von dem anderen weiß, was er erwarten kann, bekommt eine klare Vorstellung von dem, was machbar ist."

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Barzis Lederhosensemmel-FoodEvent

 

Unsere Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend beschriebenen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind damit Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden, Partnern und Auftraggebern schließen.

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.     Der nachfolgend beschriebene Regelungsinhalt bezieht sich auf die Zusammenarbeit der Vertragsparteien Barzis Lederhosensemmel-Event - im folgenden Schriftgebrauch Auftragnehmer genannt - und dem jeweiligen Kunden und oder Mieter - in der Folge Auftraggeber genannt.

2.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung oder allgemeinen Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und Angebote.

3.     Dazu gehören insbesondere Verträge über die mietweise Überlassung von Waren und Gegenständen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie Lieferungsverträge im Rahmen unseres aktuellen und sich in steter Erweiterung befindlichen Leistungsumfanges im Bereich Speisen und Getränke.

4.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bereits mit dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch den potentiellen Auftraggeber als rechtlich bindend und entsprechend als Grundlage der weiteren vertragsgegenständlichen Kooperation als angenommen.

 

§ 1a Zustandekommen eines Vertrages & Gültigkeit von Änderungen

 

1.     Ein gültiger Vertag zwischen dem Auftraggeber und uns als Auftragnehmer kommt grundsätzlich nur durch Schriftform zustande. Dies gilt insbesondere für den Geschäftsbereich Food-Live-Event.

2.     Erst durch eigenhändige Unterschrift des Auftraggebers erlangen entsprechende Vereinbarungen und Änderungen zu den bereits getroffenen vertragsgegenständlichen Regularien zu Beginn der Auftragserteilung ihre rechtsverbindliche Kraft.

3.     Mit Unterzeichnung erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingung in vollem Umfang im Rahmen der Auftragserteilung und -erfüllung an.

4.     In Abwesenheit des Geschäftsinhabers getroffene Aussagen, Zusicherungen oder erstellte Angebote von Mitarbeitern des Auftragnehmers, als Erfüllungsgehilfen oder sonstige von ihm bestellte Dritte werden erst mit Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift des Geschäftsinhabers rechtswirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang

 

1.     Der Auftragnehmer bietet Speisen und Getränke zum Verzehr aus einer mobilem Küche mit Verkaufstheke gegen entsprechendes Entgelt zum freien Konsum an.

2.     Ferner stellt der Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen - nachfolgend Food-Live-Events genannt - entsprechende Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Und liefert in diesem Zusammenhang seine im aktuellen Geschäftsmodell angebotenen Speisen, Getränke und sonstigen Waren.

3.     Dazu darf sich der Auftragnehmer im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungserfüllung geeigneter Dritter, zum Beispiel Mitarbeiter, Ordner, Fachkräfte oder Lieferanten, bedienen und in diesem Zusammenhang notwendige Aufträge vergeben. Hierbei außerplanmäßig entstehende Kosten sind, soweit sie nicht vertraglich durch eine Pauschale abgegolten werden, dem Auftraggeber unmittelbar anzuzeigen und deren Notwendigkeit nachvollziehbar darzulegen. Kann der Auftraggeber darin keine Schlüssigkeit erkennen, so kann er die Übernahme der Kosten verweigern und vom Auftragnehmer eine Alternativlösung fordern, sofern dadurch eine ordentliche Leistungserfüllung nicht gefährdet wird.

4.     Im Rahmen der jeweiligen Leistungserfüllung ist ausschließlich der Auftragnehmer weisungsberechtigt gegenüber allen Personen, die in diesem Zusammenhang in einem unmittelbaren und mittelbaren, vertraglichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehen. Dies gilt auch gegenüber dem Auftraggeber, wenn absehbar ist, dass durch dessen schuldhaftes Verhalten ein ordentlicher Geschäftsbetrieb gefährdet oder ein Schaden, auch für Dritte, abgewendet werden kann.

 

§ 2a Food-Live-Event Gästezahl

 

1.     Grundlage der Berechnung eines Food-Live-Events ist neben der Art, dem Umfang und der unter § 2 Punkt 1 aufgeführten Grundtätigkeiten des Auftragnehmers im Rahmen einer entsprechend vereinbarten Veranstaltung die Zahl der zu erwartenden oder tatsächlichen Gäste- oder Besucherzahl.

2.     Daher ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu erwartende oder tatsächliche Zahl der Gäste oder Besucher der vertragsgegenständlichen Vereinbarung dem Auftragnehmer bis spätestens 14 Tage ( in Worten: vierzehn Tage ) vor Beginn der Veranstaltung schriftlich in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.

3.     Dabei gilt der tatsächliche Eingang einer solchen Mitteilung in digitaler oder analoger Form.

4.     Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl seitens des Auftraggebers bedingt nicht automatisch eine entsprechend proportionale Reduzierung der Kosten. Dies liegt ausschließlich im kalkulatorischen Ermessen des Auftragnehmers auf Grundlage der von ihm bereits bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung über eine Reduzierung der ursprünglich vereinbarten Gäste- oder Besucherzahl verursachten Kosten und gemachten Aufwendungen.

5.     Kommt es hingegen bis spätestens vierzehn Tage vor dem Veranstaltungstermin zu einer Erhöhung der Gäste- oder Besucherzahl und einer damit einhergehenden weiteren Bestellung seitens des Auftraggebers beziehungsweise notwendigen Bereitstellung seitens des Auftragnehmers von Speisen, Getränken und Mietgegenständen, so erfolgt durch den Auftragnehmer über diese Differenz ein entsprechendes Angebot.

 

§ 2b Fahrtkosten & Mitarbeiter-Catering

 

1.     Der Auftragnehmer berechnet für die einfache, direkte Fahrt vom Standort seiner hauptsächlich genutzten Geschäftsniederlassung zum Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Veranstaltungsort eine Pauschale von 0,35 Euro ( in Worten: Nullkommafünfunddreißig Euro ).

2.     Dies gilt auch für vertragsgegenständliche Besprechungs- und Besichtigungstermine mit dem jeweiligen Auftraggeber vor Auftragserteilung, wobei diese Kosten bei tatsächlichem Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertragsverhältnisses im Anschluss mit dem Gesamthonorar verrechnet werden.

3.     Sollten in diesem noch Aufwendungen für Kost und Unterkunft seitens des Auftragnehmers entstehen, sind diese dem Auftraggeber vor deren Verursachung anzuzeigen. Bei Zustandekommen  eines rechtsverbindlichen Vertragsverhältnisses werden auch diese Kosten mit dem Gesamthonorar verrechnet.

4.     Die für die Versorgung der vom Auftragnehmer bestellten Mitarbeiter notwendigen Aufwendung sind grundsätzlich Bestandteil der vertragsgegenständlichen Kalkulation. Die Berechnung erfolgt je tatsächlich geleistetem Einsatz pro Tag und Mitarbeiter.

 

§ 2c Lieferort & entsprechende Bedingungen

 

1.     Der Auftraggeber kann den Lieferort frei bestimmen.

2.     Der Auftragnehmer kann jedoch einen Ausweichort für seine Leistungslieferung verlangen, wenn es ihm aufgrund der Lage, Erreichbarkeit oder entsprechender, kontraproduktiver Umstände im Bereich des vom Auftraggeber gewünschten Lieferortes nicht, eingeschränkt oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, einen ordentlichen Geschäftsbetrieb im Sinne der getroffenen Vereinbarung aufrecht zu erhalten.

3.     Daher hat der Auftraggeber die Pflicht, bei Auftragserteilung den Auftragnehmer über die allgemeinen und jeweils aktuellen Besonderheiten des Lieferortes ausführlich zu informieren. Dies können unter anderem Umstände sein, die auf lange Zuwegungen, aktuelle Baustellen, eingeschränkte Parkmöglichkeiten, Beschaffenheit des Geländes, Gefälle ab 5 Prozent ( bedingt eventuell eingeschränkte Nutzung der Zubereitung von Speisen und Getränken ), Treppen, Anlagen zur Verkehrsberuhigung ( Schranken, Bodenwellen, Pflanzkübel und dergleichen ), schmale Zu- oder Einfahrten oder fremde Eigentumsrechte hinweisen.

4.     Diese Informationspflicht gilt auch während des vereinbarten Zeitraums der Lieferung ( zum Beispiel während eines Food-Live-Events ), um einen ordentlichen, vertragsgegenständlichen Geschäftsbetrieb zu garantieren.

5.     Der Auftraggeber hat, insbesondere wenn er als Veranstalter im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingen gilt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer und oder seinen Mitarbeitern oder sonstig von ihm zur Durchführung seines Geschäftsbetriebs bestellten Personen spätestens zwei volle Tage oder achtundvierzig Stunden vor Liefertermin der uneingeschränkte, freie Zugang zum Lieferort möglich ist.

6.     Dies gilt insbesondere auch für die vereinbarte Standfläche der vom Auftragnehmer benötigten Standmaße zur ordnungsgemäßen Platzierung und sicheren Lagerung seines vertragsgegenständlichen, mobilen Equipments.

7.     Verzögerungen der Lieferung durch fehlende Vorsorge des Auftraggebers hat ausschließlich der Auftraggeber zu vertreten und kann somit daraus keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.

8.     Im Gegensatz dazu kann der Auftragnehmer, so die Verzögerung für ihn eine außergewöhnliche Härte darstellt und eine ordentliche Lieferung bis zum vereinbarten Liefertermin, selbst unter Einsatz aller verkehrsüblichen Maßnahmen, als unwahrscheinlich angesehen werden kann, vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen finden neben den sonstigen rechtlichen Möglichkeiten die Punkte 8 und 9 des §8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend Anwendung.

9.     Desweiteren hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer frei über eine intakte, abgesicherte CEE-Starkstromversorgung zur uneingeschränkten Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes vom Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort bis einschließlich zum vereinbarten Ende der Veranstaltung verfügen kann. Die jeweils benötigte Stromqualität ist Bestandteil des Vertrages und vor Auftragserteilung dem Auftraggeber mitzuteilen.

10. Dies gilt auch für die benötigten Zuleitungen für sauberes Trinkwasser und die Abwasserentsorgung mit üblicher GK-Kupplung.

11. Zudem hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer und oder seinen Mitarbeitern freien Zugang zu geschlechterspezifischen Toiletten zu gewähren.

12. Kann der Auftraggeber die unter den vorgenannten Punkten 9 bis 10 erforderlichen Grundbedingungen nicht erfüllen, so haftet er unter anderem in vollem Umfang auch für Schäden, die dadurch oder infolge der Verzögerung bei Nachbesserung entstehen.

13. Ferner hat der Auftragnehmer das Recht, in solchen Fällen, die geschuldete Leistung angemessen anzupassen.

14. Kann eine solche Anpassung seitens des Auftragnehmers nur mit unverhältnismäßigem Aufwand betrieben werden oder ist sogar eine grundsätzliche Gefährdung des vereinbarten Vertragszweckes erkennbar, so kann der Auftragnehmer mit Rücksicht auf seine positive Reputation unmittelbar bei Kenntnis vom Vertrag zurücktreten. Die Pflicht des Auftraggebers zur Vergütung der bis dahin erfolgten Aufwendungen des Auftragnehmers bleibt dabei bestehen.

  

§ 2d Versicherungen & Mietgegenstände

 

1.     Der Auftraggeber hat darüber einen Nachweis gegenüber den Auftragnehmer zu erbringen, dass die vom Auftragnehmer im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen und allgemein geschäftsüblichen eingebrachten und zur Verfügung gestellten Waren und sonstigen Güter, insbesondere die mobilen Verkaufsstände ausreichend gegen mögliche Gefahren versichert sind.

2.     Die Gefahr von Gütern und Waren, auch jener, die der Auftragnehmer zur ordentlichen Ausübung seines Geschäftszwecks von Dritten gegen Gebühr einbringt, geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe, spätestens jedoch bei Ankunft am Lieferort auf den Auftraggeber über.

3.     Eine entsprechende Rücknahme, insbesondere von Waren und Gütern, die der Auftragnehmer gegen Gebühr von Dritten eingebracht hat, wie zum Beispiel Gläser, Mobiliar und Geschirr, erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Etwaige Schäden durch Verschlechterung oder Untergang sind vom Auftraggeber unmittelbar und in bar oder mittels Kreditkarte zu begleichen. wurde hierfür eine Kaution eingesetzt, so wird diese jeweils um den Schadenwert reduziert. Dabei bemisst sich die Schadenhöhe am regulären und aktuellem Wiederbeschaffungswert.

4.     Ist der Auftraggeber mit der ermittelten Schadenshöhe nicht einverstanden oder streitet er ein schuldhaftes Verhalten ab, so ist er verpflichtet, einen geringeren Schaden sowie sein schuldfreies Verhalten nachzuweisen.

 

 

§ 3 Lieferzeit

 

1.     Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind für beide Vertragspartner bindend.

2.     Jede Änderung der ursprünglich bei Auftragserteilung vereinbarten Liefer- und Leistungstermine bedarf der Schriftform und ist dem jeweiligen Vertragspartner umgehend - spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Änderung - zur Kenntnis zu bringen.

3.     Bei Nichteinhaltung der unter Punkt 2 beschriebenen Regelungen kann die Vertragspartei, der dadurch ein nachweislicher Schaden entsteht, diesen entsprechend gelten machen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

1.     Im vertragsgegenständlichen Zahlungsverkehr werden vom Auftragnehmer grundsätzlich alle aktuellen und üblichen Zahlmethoden gewährt, wobei der Auftragnehmer im Einzelfall entscheiden kann.

2.     Insbesondere im Rahmen einer Liquiditätsprüfung entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen, welche Zahlungsmethode er vom Auftraggeber akzeptiert. Dem Auftraggeber steht in diesem Zusammenhang ein Veto nicht zu.

3.     Die vorstehenden Regelungen sind mit Datum der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber für diesen bindend.

4.     Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, seine Entscheidung vor Rechnungsstellung dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.

5.     Die vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnungen sind ausnahmslos ohne Abzug grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde.

6.     Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dabei finden die vom Gesetzgeber hierzu vorgegebenen Regelungen entsprechende Anwendung.

7.     Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote behalten vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Auftraggeber eine Gültigkeit von vierzehn Tagen.

 

 

§ 4a Vorauszahlung

 

8.     Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Neukunden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von mindestens 33% ( in Worten: Dreiunddreißig Prozent ) - höchstens 100% ( in Worten Einhundert Prozent ) der vertragsgegenständlichen Gesamtsumme zur Sicherung seiner allgemein üblichen Auslagen zu verlangen.

9.     Bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs ruht die Auftragsbearbeitung durch den Auftragnehmer.

10. Kommt es zu keinem Zahlungserfolg im vereinbarten Zeitrahmen, so ist der Vertrag nichtig und der Auftragnehmer unmittelbar berechtigt den durch seine notwendigen, unternehmerischen Planungen vorgenommenen Kalkulationen eine Darstellung der erfolgten finanziellen Ausfälle durch Blocken entsprechender Termine dem Auftraggeber als Schaden auszuweisen ,diesem entsprechend zu berechnen und auf dem üblichen Rechtswege einzuklagen.

11. Ist der Auftraggeber nach Kenntnisnahme der Vorschussforderung des Auftragnehmers nicht willens dieser Folge zu leisten, so ist der Vertrag ebenfalls nichtig. Einem entsprechenden rechtlichen Klageweg durch den Auftragnehmer kann sich der Auftraggeber nur entziehen, wenn er sich unmittelbar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung entsprechend deutlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Dem Auftragnehmer steht es frei die Kosten für die Erstbesprechung, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Unterkunft, Kalkulationen und Muster, dem vom Vertrag zurücktretenden Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

12. Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch im Falle einer individuellen Entscheidung des Auftragnehmers für nicht als Neukunden eingestufte Auftraggeber zum Beispiel als Konsequenz aus negativen Erfahrungen im Allgemeinen oder speziell mit dem jeweiligen Auftraggeber.   

 

§ 4b Abrechnungen Standard & gesonderte Kundenwünsche

 

1.     Jede Rechnung bedarf der Schriftform, aussagekräftiger, klarer Informationen über ihre Verursachung und Inhalte sowie der eigenhändigen Unterschrift der jeweils zur Rechnungstellung berechtigten Person.

2.     Die vertragsgegenständlichen Abrechnungen erfolgen in erster Linie ausnahmslos zwischen den Vertragsparteien, sofern nichts anderes vereinbart ist oder dies dem ordentlichen und üblichen Geschäftsbetrieb sowie den Vertragsinteressen nicht schadet.

3.     Der Auftragnehmer nimmt grundsätzlich im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit keine Abrechnungen mit Gästen oder Besuchern des Auftraggebers vor, sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt beispielsweise für den Konsum der vertragsgegenständlichen Speisen und Getränke, die entsprechend vereinbarte Pauschale innerhalb des Gesamthonorars.

4.     Wünscht der Auftraggeber hingegen eine gesonderte Abrechnung vor Ort mit den Gästen oder Besuchern, so ist dies schriftlich vor Auftragserteilung zu vereinbaren. Der Auftragnehmer kann jedoch mit Rücksicht auf entsprechende Erfahrungswerte mit Blick auf den Erhalt seiner positiven Reputation ein Veto einlegen.


5.     Grundsätzlich sind alle vertragsgegenständlichen Kosten und Aufwendungen seitens des Auftragnehmers für Personal, Speisen, Getränke, Reinigung und Mietgegenstände als geschätzte Werte anzusehen, die unter Umständen, zum Beispiel in Fällen einer überplanmäßigen Beanspruchung, nach deren tatsächlichen, also effektiven Aufwand oder Einsatz entsprechend berechnet und spätestens vier Tage nach Abschluss des vertraglichen Liefertermins dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

6.     Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet eine solche Neuberechnung unmittelbar, spätestens jedoch am Ende des Liefertermins beziehungsweise der Veranstaltung, bei Kenntniserlangung einer entsprechenden, überplanmäßigen Inanspruchnahme dem Auftraggeber mitzuteilen.

7.     Im Rahmen einer entsprechenden Veranstaltung gilt für angebrochene Speise- und oder Getränkechargen die Regelung, dass diese als vollständig verbraucht eingestuft und entsprechend vom Auftragnehmer berechnet werden dürfen. Wobei sich der Auftragnehmer und seine von ihm bestellten Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte zu einer vorrausschauenden und sparsamen Haushaltsführung im Rahmen der vertragsgegenständlichen und für seinen Geschäftszweck üblichen Tätigkeiten verpflichten.

 


8.     Dieser Handlungsgrundsatz gilt auch für Speisen, Getränke und sonstige Gegenstände und Verbrauchsgüter, die speziell und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers für diesen beschafft und zum Konsum angeboten werden. Sollten hierbei am Ende der Veranstaltung oder des Liefertermins entsprechende Restbestände, auch in Form angebrochenen Chargen, übrig sein, so können diese, da sie bereits in der Gesamtberechnung enthalten sind, vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen übernommen und verwendet werden.

9.     Ausdrücklich auf Wunsch des Auftraggebers beschaffte Speisen, Getränke und sonstige Güter werden grundsätzlich in einer eigenen Rechnung erfasst und dem Auftraggeber zur Zahlung angewiesen. Dabei kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in voller Höhe der zu beschaffenen Wunschgüter in bar oder die Begleichung der Rechnung unmittelbar nach Lieferung verlangen. Diese Güter bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Sollte eine entsprechende Zahlung weder vollständig noch fristgerecht erfolgen, hat der Auftragnehmer das Recht die mit der Rücksendung verbundenen Mehraufwendungen an den Auftraggeber weiterzugeben und zusätzlich in Rechnung zu stellen.

10. Für alle notwendigen Aufgaben, bei denen der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Auftraggebers handelt oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung handeln soll, ist ausschließlich der Auftraggeber als Zweckverursacher haftbar und in der Leistungspflicht. Etwaigen Forderungen Dritter gegen den Auftragnehmer, zum Beispiel durch ein wie auch immer geartetes, widerrechtliches Verhalten des Auftraggebers, wird in diesem Zusammenhang hiermit von vornherein widersprochen.

 

§ 5 Lieferverzug

 

1.     Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, die vereinbarte Lieferung und oder den Liefertermin zu halten, so hat er dies zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung dem Auftraggeber unmittelbar in geeigneter Form schriftlich mitzuteilen.

2.     Ein möglicher Schaden durch Nichteinhaltung ist seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nachzuweisen und eine entsprechende Klagemöglichkeit zu prüfen.

3.     Liegen Gründe vor, die der Auftragnehmer in ordentlicher Ausführung seiner vertragsgegenständlichen Geschäftstätigkeit nicht zu vertreten hat, zum Beispiel in Fällen höherer Gewalt, ist der Auftraggeber in der Nachweispflicht, sollte er die vom Auftragnehmer vorgebrachten Gründe nicht akzeptieren und auf den Ersatz eines von ihm nach zu weisenden Schadens bestehen.

4.     Liegen hingegen Gründe vor, die in einem erkennbaren und oder nachweislichem Fehlverhalten des Auftraggebers zu finden sind, wie zum Beispiel das Verschweigen vertragsgegenständlicher Informationen, Missverständnis der Vertragsinhalte oder nicht vereinbarter Änderungen in Bezug auf Lokalität und erwarteter Anzahl des im Vertrag vereinbarten Publikums, so kann der Auftragnehmer zur Abwendung eines möglichen Schadens für seine Reputation unmittelbar zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Vertrag zurücktreten und die bis dahin entstandenen Kosten gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang geltend machen. Die Verfolgung rechtlicher Möglichkeiten bezüglich einer Schadenersatzforderung seitens des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.

 

§ 6 Annahmeverzug

 

1.     Ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die vereinbarte Lieferung anzunehmen und oder den Liefertermin zu halten, so hat er dies zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung dem Auftragnehmer unmittelbar in geeigneter Weise schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

2.     Liegen die Gründe hierfür in einem nachweislich nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand, zum Beispiel in Fällen höherer Gewalt, so ist dieser nur verpflichtet, die dem Auftragnehmer bis dahin entstandenen Kosten, zum Beispiel für die Bevorratung von Lebensmitteln und Equipment, zu erstatten.

3.     In den unter Punkt 2 beschriebenen Fällen ist im Rahmen einer rechtlichen Prüfung auf Schadenersatz dieser vom Auftragnehmer nachzuweisen.

 

§ 7 Qualitätsgarantie und Hygiene

 

1.     Alle vom Auftragnehmer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit verwendeten Materialien, Geräte, mobile Güter und Lebensmittel werden von ihm regelmäßig auf ihre im Verkehr erforderliche Sicherheit und Qualität geprüft. Eine entsprechende Kontrolle erstreckt sich dabei mindestens über den Einkauf, der Einlagerung, vor Beginn der Auftragserfüllung am Sitz des Auftragnehmers und später noch einmal am Veranstaltungsort, vor der jeweiligen Zubereitung, während der Einlagerung vor Beginn des Auftragsendes und bei der abschließenden Versorgung am Geschäftssitz des Auftragnehmers.

2.     Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Kühlkette und der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften vor, während und nach dem Umgang mit Lebensmitteln.

3.     Hierauf weist der Auftragnehmer vor Beginn der Auftragserfüllung nicht nur seine Mitarbeiter hin, sondern gibt auch eine eindeutig Weisung an den Auftraggeber, ihn darin zu unterstützen und die vom Auftragnehmer gezeigten Sperrzonen für Unbefugte unbedingt zu respektieren.

4.     Für Waren und Lebensmittel, die vom Auftraggeber oder seinem Publikum eigenständig mitgeführt und verwendetet werden, wie zum Beispiel selbstgemachte oder zugekaufte Salate, Getränke und Soßen, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

5.     Aus Gründen der Rechtssicherheit und dem Erhalt einer positiven Reputation wird die Verwendung solcher Materialien und Lebensmittel bereits bei Auftragsannahme vertraglich ausgeschlossen. besteht der Auftraggeber jedoch aus plausiblen Gründen auf die Verwendung von Materialien und Lebensmitteln, die nicht ausschließlich vom Auftragnehmer mitgeführt und bevorratet werden, so sind diese im Einzelnen aufzuführen und der Auftragnehmer durch Unterschrift des Auftraggebers von jedweder Verantwortung frei zu stellen.

6.     Zuwiderhandlungen im Rahmen der unter Punkt 2 und 3 beschriebenen Regelungen über die Einhaltung von Hygiene und Sperrzonen durch den Auftraggeber, einer von ihm vertretungsberechtigten Person, Fremdpersonal oder Publikum können im Ermessen des Auftragnehmers je nach Schwere zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen. Eine weitergehende rechtliche Bewertung steht hierbei dem Auftragnehmers selbstverständlich frei.

7.     Der Konsum der vom Auftragnehmer angebotenen Waren steht jedem Interessenten und Kunden im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Auftragnehmers frei. Dabei ist jeder Konsument für sich selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Bezug auf die jeweilige gesundheitliche Verfassung. Beispielsweise die Feststellung möglicher Allergien oder Unverträglichkeiten und die damit verbundene Abwendung potentieller Gefahren beim Konsum der vom Auftragnehmer angebotenen Waren liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Möglichen Schadenerstforderungen infolge gesundheitlicher Einschränkungen wird in diesem Zusammenhang hiermit widersprochen. Eine rechtliche Bewertung, zum Beispiel wegen arglistiger Täuschung zur Erlangung eines wie auch immer gearteten Vorteils durch einen Konsumenten, der im Wissen um eine Unverträglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig entgegen besseren Wissens handelt, liegt zur Wahrung einer unbescholtenen Reputation im Ermessen des Auftragnehmers.

8.     Werden im Rahmen der geschäftsüblichen Qualitätsgarantie und Hygiene seitens des Auftragnehmers Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung notwendig, so bleibt der Auftragnehmer frei von Haftungen etwaiger Schäden, die in Folge der veranlassten Maßnahmen durch in ihn, seine von ihm bestellten Mitarbeiter oder jener mit der Durchführung beauftragten Dritter, wie zum Beispiel Ordnungskräfte wie Polizei und Ordnungsamt, entstehen.

 

§ 8 Rücktritt vom Vertrag

 

1.     Tritt der Auftraggeber vierzehn Tage nach schriftlicher Auftragserteilung vom Vertrag zurück, so ist er pflichtet dem Auftragnehmer alle bis dahin vertragsgegenständlichen Kosten für Beschaffung, Bevorratung, Personal, Kalkulation und so weiter vollständig zu ersetzen. Dabei sind die Gründe für den Rücktritt unerheblich. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt auf Seiten des Auftraggebers.

2.     Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vier Wochen vor Lieferbeginn hat dieser dem Auftragnehmer mindestens 30 % ( in Worten dreißig Prozent ) der vereinbarten Gesamtrechnungssumme zu erstatten.

3.     Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers zwei Wochen vor Lieferbeginn, so hat dieser dem Auftragnehmer mindestens 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags zu erstatten.

4.     Wird die unter Punkt 3 dieses Paragrafen genannte Frist bei einem Rücktritt seitens des Auftraggebers unterschritten, wird die volle vereinbarte Rechnungssumme zur Zahlung fällig.

5.     Es liegt jedoch in allen vorgenannten Rücktrittsfällen jeweils im Ermessen des Auftragnehmers, den vereinbarten Rechnungsbetrag um bis zum jeweiligen Rücktrittszeitpunktes nicht in Anspruch genommene Aufwendungen zugunsten des Auftraggebers zu reduzieren.

6.     In jedem Fall ist es dem Auftraggeber nicht gestattet dem Auftragnehmer einen geringeren Schaden nach zu weisen und ihm nur diesen zu erstatten.

7.     Dies gilt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder sonstigem, schuldhaftem Verhalten des Auftraggebers, wenn dies zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führte, zum Beispiel durch Verzögerung der Lieferannahme, Zahlungsverzug oder Reduzierung der Gäste- oder Besucherzahlen während der Vertragslaufzeit.

8.     Ferner behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Lieferungen oder Leistungen unter falscher oder irreführender Angaben zum Beispiel zur Person des Auftraggebers oder dem tatsächlichen Zweck der Auftragserteilung oder der Veranstaltung erfolgten, wobei der Auftragnehmer den Anspruch zur vollständigen Abrechnung behält.

9.     Kommt es in Folge von Fehleinschätzungen bezüglich etwaiger Risiken im Rahmen von Food-Live-Events zur Untersagung durch eine Behörde, so haftet der Auftragnehmer ausschließlich in Fällen nachgewiesenem Vorsatz oder entsprechend grober Fahrlässigkeit gegenüber dem Auftraggeber. Die Inanspruchnahme des Auftraggebers unterliegt den gesetzlichen Regelungen.    

 

§ 9 Gefahrenübergang  

 

1.     Bei vertragsgegenständlichen Waren oder Mietgegenständen des Auftragnehmers geht die Gefahr grundsätzlich zum Zeitpunkt der Ankunft am vom Auftraggeber verlangten Ort unmittelbar auf diesen über. Dies gilt, wenn der Auftragnehmer den Transport mit eigenen Mitteln ausführt oder durch einen von ihm bestellten Dritten durchführen lässt.

2.     Erfolgt der Transport solcher Waren oder Mietgegenstände durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten, in der Regel einen Spediteur, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an diesen auf den Auftraggeber über. Auch, wenn sich die entsprechenden Waren und Mietgegenstände noch auf dem Gelände des Auftragnehmers befinden. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume der Verladung oder des Abtransportes durch den vom Auftraggeber bestellten Dritten.

3.     Der Auftragnehmer übernimmt grundsätzlich vor, während und nach der Vertragserfüllung keine Bewachungsaufgaben. Außer solche, die im üblichen Geschäftsverkehr als erforderlich angesehen werden dürfen, so sie sich im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Aufgabenerfüllung befinden, wie zum Beispiel die temporäre Sichtung seiner Warenbestände während der Ergänzung seiner unmittelbar vor dem Verkauf stehenden Vorräte.

4.     Dies gilt insbesondere ab dem Zeitpunkt der Ankunft am vom Auftraggeber verlangten Veranstaltungs- oder Erfüllungsort.

5.     Der Auftragnehmer haftet somit nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung. Einer entsprechende Forderung auf Schadenersatz durch den Auftraggeber, zum Beispiel durch vorgenannte Umstände in deren Folge die im Vertag zugesicherte Versorgung der Gäste mit den vertragsgegenständlichen Waren nicht mehr erfolgen kann, wird folglich hiermit widersprochen. Ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei hierzu der Auftraggeber zu einem entsprechenden Nachweis verpflichtet ist.

6.     Vom Zeitpunkt der Ankunft des Auftragnehmers am vereinbarten Ort der Vertragserfüllung ist somit der Auftraggeber unmittelbar für die Sicherheit und Bewachung der vertragsgegenständlichen Waren und Mietgegenstände verantwortlich und haftet bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang in vollem Umfang.

 

§ 10 Gewährleistung & Haftung

 

1.     Grundsätzlich gilt im Sinne bestehender Rechtsprechung und insbesondere im Rahmen eines Food-Live-Events mit dem Auftragnehmer geschlossenen, vertraglichen Vereinbarung der Auftraggeber als Veranstalter, sofern nichts anderes im beiderseitigen Vernehmen schriftlich formuliert wurde.

2.     Somit gehen alle diesbezüglichen Rechte und Pflichten im Sinne der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Einhaltung entsprechender Ordnungsvorschriften, wie zum Beispiel Lärmschutzvorschriften, auf den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung über.

3.     Der Auftragnehmer haftet darüber hinaus nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Verletzungen vertragsgegenständlicher, wesentlicher Vertragspflichten, wie zum Beispiel unter den §§ 2,5 und 7 beschrieben. Dabei gilt jedoch eine finanzielle Obergrenze von zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Millionen für Sachschäden. Dem Auftraggeber obliegt hierzu die Pflicht zum Nachweis einer entsprechenden Verletzung, als wesentlich zugesicherter Vertragspflichten.

4.     Grundsätzlich gilt für den Veranstalter eine Haftungspflicht in Fällen von nachgewiesenen Schäden, die in Folge der Ausübung entsprechender, vertragsgegenständlicher Aufgaben oder im Verkehr üblichen Geschäftstätigkeiten im Rahmen eines rechtsgültigen Vertrages, durch ihn persönlich, durch Mitarbeiter, von ihm beauftragte Dritte, vertretungsberechtigte Personen oder allgemein als Gäste oder Teilnehmer dem jeweiligen Geschäftsbetrieb oder der Veranstaltung zuzuordnende Personen, verursacht werden. Dies beinhaltet zum Beispiel in diesem Zusammenhang, nachweisbare Schäden an Immobilien, Natur und überlassenen Mietgegenständen und vertragsgegenständlichem Inventar.

5.     Der Geschäftszweck des Auftragnehmers beinhaltet unter anderem den Umgang mit Lebensmitteln, welche in ihrer Beschaffenheit von Natur aus variieren können und damit eine gewisse Kreativität des Auftragnehmers zur ordentlichen Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Geschäftstätigkeit fordern können. Solche Umstände sind zwingend vom Auftraggeber bei der Beurteilung einer möglichen Klage aufgrund des Fehlens einer vertragswesentlichen Eigenschaft zu berücksichtigen.

6.     Der Auftraggeber sichert somit dem Auftragnehmer bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen entsprechenden, kreativen Ermessenfreiraum im Sinne einer ordentlichen Geschäftstätigkeit im Rahmen der vertragsgegenständlichen Pflichten zu. So kann der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufgaben zum Beispiel gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, so er dies für erforderlich hält. Insbesondere, wenn solche Maßnahmen dem Erhalt einer positiven Reputation dienlich sind.

7.     Der Auftraggeber haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen des BGB für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Besucher, Erfüllungsgehilfen oder andere von ihm bestellte Dritte im Rahmen der vertragsgegenständlichen Tätigkeiten zu vertreten sind.

8.     Der Auftraggeber stellt ferner den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausübung vertragsgegenständlicher Tätigkeiten stehen, sofern diese von ihm, seinen Gästen, Besuchern, Erfüllungsgehilfen oder sonstig bestellten Dritten zu vertreten sind.

9.     Für anfängliche Mängel der überlassenen Räumlichkeit und Flächen haftet ausschließlich der Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nicht nur während der Dauer der Veranstaltung auftretende, etwaige Mängel unmittelbar bekannt zu geben, sondern diese auch unmittelbar entsprechend fach- und sachgerecht zu beseitigen.

10. Sollten die Leistungen des Auftragnehmers wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unmittelbar bei Kenntniserlangung zu rügen. Ansonsten verfallen etwaige Ansprüche auf Schadenersatz. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer in angemessener Weise die Beseitigung der erkannten Mängel auch während des laufenden Betriebs zu gestatten.

11. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei von haftungsrelevanten Ansprüchen Dritter, die vom Auftraggeber im Rahmen einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung von diesem zur Erfüllung bestimmter Aufgaben in diesem Zusammenhang bestellt oder als Gäste geladen wurden.

12. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund eines plötzlich auftretenden Defektes oder einer vergleichbaren Leistungsstörung in Bezug auf den üblichen Gebrauch des mobilen Verkaufsstandes nicht möglich, diesen im vereinbarten Umfang zu betreiben, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, einen entsprechenden Ersatz zu stellen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Tritt ein solcher Umstand ein, ist eine Herleitung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers, zum Beispiel wegen Nichterfüllung, nicht gestattet.   

 

 

§ 11 GEMA, sonstige Rechte & Pflichten in diesem Zusammenhang

 

1.     Da im Rahmen des § 10 Punkt 1dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber grundsätzlich als Veranstalter gilt, hat dieser auch die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke sowie die damit verbundene fristgerechte Entrichtung der entsprechenden Gebühren.

2.     Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet alle weiteren, gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen einzuholen und entsprechende Abgaben zu leisten. Etwa in Fällen der Künstlersozialkasse oder des Einsatzes beschränkt steuerpflichtiger, inländischer Künstler.

3.     Hierzu hat der Auftragnehmer zur Abwendung etwaigen Schadens das Recht auf Vorlage der schriftlichen Bestätigung der vorgenannten Anmeldung und Gebührenzahlung.

4.     Ist der Auftragnehmer Veranstalter, so gehen die hier unter Punkt 1 und 2 beschriebenen Pflichten auf ihn über und der Auftraggeber kann auf die Vorlage entsprechender Nachweise bestehen.

5.     Der Auftragnehmer darf, unter Wahrung der geltenden Regelungen zum Datenschutz und Persönlichkeitsrecht, ungehindert in eigener Person oder durch eine von ihm bestellte Person von allen für seinen Geschäftszweck dienlichen Umständen Fotografien und sonstige Dokumentationen machen oder herstellen lassen. Dasselbe gilt auch für die entsprechende werbliche Weiterverarbeitung und -verwendung solcher Daten. Ansonsten sind etwaige Ausnahmen unmittelbar bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber schriftlich zu fixieren. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, eine entsprechende Ausnahme auch während der Veranstaltung auszusprechen, wenn beispielsweise durch das Fotografieren und Dokumentieren der Charakter der Veranstaltung wesentlich gestört wird oder sich Gäste und Mitarbeiter in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt oder beschädigt fühlen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

1.     Mögliche Abweichungen der vorgenannten, allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2.     Änderungen von Vertragsbestandteilen müssen dem jeweiligen Vertragspartner schriftlich und in geeigneter Form vor der als grundsätzlich anzusehenden, maßgeblichen Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht werden.

3.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht und der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland.

4.     Gerichtsstand ist Aurich.


DATENSCHUTZINFORMATIONEN


Benennung der verantwortlichen Stelle

 

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Barzis Lederhosensemmel Event * Ansprechpartner: Schahab Zare * Wallster Postweg 42a in 26 607 Aurich


Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

 

  • Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich.
  • Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich.
  • Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail.
  • Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.


Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

 

  • Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
  • die zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist aufgrund unseres Firmensitzes die/der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes Niedersachsen.
  • Deren Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/LfD/Niedersachsen.html?nn=5217144

 

Recht auf Datenübertragbarkeit

 

  • Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen.
  • Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format.
  • Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

 

  • Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
  • Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

 

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

 

  • Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar.
  • Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

 

Server-Log-Dateien

 

  • In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
  1. Browsertyp und Browserversion
  2. Verwendetes Betriebssystem
  3. Referrer URL
  4. Hostname des zugreifenden Rechners
  5. Uhrzeit der Serveranfrage
  6. IP-Adresse
  • Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt.
  • Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

 

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Warenkauf und Warenversand

 

  • Personenbezogene Daten werden nur an Dritte nur übermittelt, sofern eine Notwendigkeit im Rahmen der Vertragsabwicklung besteht.
  • Dritte können beispielsweise Bezahldienstleister oder Logistikunternehmen sein.
  •  Eine weitergehende Übermittlung der Daten findet nicht statt bzw. nur dann, wenn Sie dieser ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

 

Registrierung auf dieser Website

 

  • Zur Nutzung bestimmter Funktionen können Sie sich auf unserer Website registrieren.
  • Die übermittelten Daten dienen ausschließlich zum Zwecke der Nutzung des jeweiligen Angebotes oder Dienstes.
  • Bei der Registrierung abgefragte Pflichtangaben sind vollständig anzugeben. Andernfalls werden wir die Registrierung ablehnen.
  • Im Falle wichtiger Änderungen, etwa aus technischen Gründen, informieren wir Sie per E-Mail. Die E-Mail wird an die Adresse versendet, die bei der Registrierung angegeben wurde.
  • Die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
  • Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich.
  • Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail.
  • Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
  • Wir speichern die bei der Registrierung erfassten Daten während des Zeitraums, den Sie auf unserer Website registriert sind.
  • Ihren Daten werden gelöscht, sollten Sie Ihre Registrierung aufheben.
  •  Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

 

Kontaktformular

 

  • Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen.
  • Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.
  • Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
  • Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich.
  • Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail.
  • Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
  • Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns

  1. zur Löschung auffordern,
  2. Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen
  3. oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht.

  •  Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.

 

Cookies

 

  • Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät speichert.
  • Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.
  • Einige Cookies sind “Session-Cookies.” Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst gelöscht.
  • Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgerät bestehen, bis Sie diese selbst löschen. Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rückkehr auf unserer Website wiederzuerkennen.
  • Mit einem modernen Webbrowser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder unterbinden.
  • Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schließen des Programms von selbst gelöscht werden.
  • Die Deaktivierung von Cookies kann eine eingeschränkte Funktionalität unserer Website zur Folge haben.
  • Das Setzen von Cookies, die zur Ausübung elektronischer Kommunikationsvorgänge oder der Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorb) notwendig sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  • Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und reibungslosen Bereitstellung unserer Dienste.
  • Sofern die Setzung anderer Cookies (z.B. für Analyse-Funktionen) erfolgt, werden diese in dieser Datenschutzerklärung separat behandelt.

 

Google Analytics

 

  • Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics.
  • Anbieter des Webanalysedienstes ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
  • Google Analytics verwendet "Cookies."
  • Mittels Cookie erzeugte Informationen über Ihre Benutzung unserer Website werden an einen Server von Google übermittelt und dort gespeichert. Server-Standort ist im Regelfall die USA.
  • Das Setzen von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  • Als Betreiber dieser Website haben wir  ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um unser Webangebot und ggf. auch Werbung zu optimieren.

 

IP-Anonymisierung

 

  • Wir setzen Google Analytics in Verbindung mit der Funktion IP-Anonymisierung ein.
  • Sie gewährleistet, dass Google Ihre IP-Adresse innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA kürzt.
  •  Es kann Ausnahmefälle geben, in denen Google die volle IP-Adresse an einen Server in den USA überträgt und dort kürzt.
  •  In unserem Auftrag wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über Websiteaktivitäten zu erstellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen.
  • Es findet keine Zusammenführung der von Google Analytics übermittelten IP-Adresse mit anderen Daten von Google statt.

 

Browser Plugin

 

  • Das Setzen von Cookies durch Ihren Webbrowser ist verhinderbar.
  • Einige Funktionen unserer Website könnten dadurch jedoch eingeschränkt werden.
  • Ebenso können Sie die Erfassung von Daten bezüglich Ihrer Website-Nutzung einschließlich Ihrer IP-Adresse mitsamt anschließender Verarbeitung durch Google unterbinden.
  • Dies ist möglich, indem Sie das über folgenden Link erreichbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

 

Widerspruch gegen die Datenerfassung

 

  • Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken.
  • Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen unserer Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.
  • Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

 

Auftragsverarbeitung

 

  • Zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben haben wir mit Google einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

 

Demografische Merkmale bei Google Analytics

 

  • Unsere Website verwendet die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics.
  • Mit ihr lassen sich Berichte erstellen, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten.
  • Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern.
  • Eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich.
  • Sie können diese Funktion jederzeit deaktivieren.
  • Dies ist über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto möglich oder indem Sie die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics, wie im Punkt “Widerspruch gegen die Datenerfassung” erläutert, generell untersagen.



 
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